Europäische Einkaufsgemeinschaft · EWIV
Gemeinsam stärker im europäischen Binnenmarkt
Die EEG ist eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung nach der EU-Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 — das flexible Instrument für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, gemeinsamen Einkauf und gemeinschaftliche Projekte.
Was ist eine EWIV?
Die älteste EU-Gesellschaftsform für Kooperation
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist die älteste unmittelbar durch das Recht der Europäischen Union geschaffene Gesellschaftsform. Sie wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 geschaffen und gilt seit dem 1. Juli 1989 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
Der europäische Gesetzgeber wollte ausdrücklich keine neue Kapitalgesellschaft schaffen, sondern ein flexibles Kooperationsinstrument, das den Binnenmarkt fördert. Die EWIV erleichtert und entwickelt die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder — ohne die Gründung einer Kapitalgesellschaft.
Eine Gesellschaftsform für die Zusammenarbeit in Europa
Leistungen
Was die Gemeinschaft für ihre Mitglieder leistet
Von der Bündelung des Einkaufs bis zu gemeinsamen Projekten — die EEG organisiert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihrer Mitglieder.
Einkaufsgemeinschaft
Gemeinsamer Einkauf und Bündelung von Nachfrage, um bessere Konditionen für alle Mitglieder zu erzielen.
Gemeinsame Projekte
Durchführung gemeinschaftlicher Vorhaben, die einzelne Mitglieder allein nicht stemmen könnten.
Grenzüberschreitende Kooperation
Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg im europäischen Binnenmarkt — auf einheitlicher Rechtsgrundlage.
Dienstleistungen für Mitglieder
Erbringung von Dienstleistungen sowie Bündelung von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben.
Marketing und Vertrieb
Gemeinsamer Aufbau von Marketing- und Vertriebsstrukturen für die Mitgliedsunternehmen.
Aktuelles Projekt
Barrierefreies Wohnen und betreutes Leben
Ein konkretes gemeinschaftliches Vorhaben der EEG: Im Rahmen des Projekts bündelt die Vereinigung die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder rund um barrierefreie Wohn- und Betreuungsangebote — von Planung und Einkauf bis zu Bau und Betrieb.
Barrierefrei und gemeinschaftlich wohnen
Mitgliedschaft
Assoziierte Mitgliedschaft
Als assoziiertes Mitglied profitieren Sie von den Leistungen der Gemeinschaft im Innenverhältnis der EWIV — ohne Registereintragung und ohne Haftung nach außen.
Assoziiertes Mitglied
Teilnahme im Innenverhältnis der Vereinigung
- Zugang zu Einkaufs- und Kooperationsvorteilen
- Teilnahme an gemeinschaftlichen Projekten
- Keine Registereintragung, keine Haftung nach außen
- Rechte gemäß Mitgliederbeschlüssen (Art. 16 Abs. 1 VO 2137/85)
- Beitrag beziehungsweise Sonderumlage nach Beitragsordnung
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Unternehmen und Selbständige, die von gemeinsamem Einkauf und gemeinschaftlichen Projekten profitieren wollen. Die Anmeldung läuft über die Registrierung; die Aufnahme bestätigt Ihnen die EEG danach gesondert.
Beitrag und Sonderumlagen richten sich nach der Beitragsordnung. Die verbindlichen Zahlen werden mit der Aufnahme mitgeteilt.
Assoziierte Mitglieder nehmen im Innenverhältnis der Vereinigung teil. Sie werden nicht ins Register eingetragen und haften nicht nach außen.
Über die Portal-Anmeldung. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Aufnahme.
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